Frank Nord Dinge von Frank Nord

Reparaturtreff

16. 07. 2025

An jedem letzten Samstag im Monat findet unser Reparaturtreff statt. Gemeinsam mit den Mitgliedern des FreiWerk Paderborn e.V. zeigen wir dir in unseren Räumlichkeiten, wie du deine kaputten Sachen selbst reparierst - egal ob abgebrochene Schalter und Knöpfe, fehlende Teile, Elektronikfehler oder lockeres Stuhlbein.

Bild eines gebrochenen Zinkdruckgussteils an einem Proxxonbohrständer, dass durch einen 3D-Druck ersetzt wurde.

Melde dich bitte für den jeweiligen Termin auf den Seiten von FreiWerk an, damit wir Arbeitsplätze und Werkzeug koordinieren können.

Logo Freiwerk e.V.

Einige Werkzeuge haben wir im Jahr 2025 aus einer Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finanziert.

Gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Erfa-Kreis Paderborn - C3PB e.V.

06. 03. 2025

Seine Anfänge hatte der C3PB als lockerer Stammtisch im Jahr 2004. Seitdem pflegen und verbreiten wir die Hackerkultur im sonst eher dunklen Paderborn. Am 27.7.2005 wurde der C3PB gegründet und seit dem 23.5.2006 tragen wir den Zusatz e.V. Seit dem 29.12.2013 hat der C3PB außerdem den Status eines Erfa-Kreises und ist damit offiziell lokales Organ des Chaos Computer Clubs. Zur Zeit setzen wir uns aus etwa 80 festen Mitgliedern und einer schwankenden Anzahl unregelmäßiger Gäste zusammen. Einen Überblick über die Entstehung des Vereins bietet unsere Vereinshistorie.

Satzung

Unsere Satzung.

Mitglied werden

Wenn du Mitglied des C3PB e.V. werden möchtest, bring einfach den Mitgliedsantrag zum nächsten Chaostreff oder Hackerfryhstyck mit.

Aktuelle Beiträge sind in der Beitragsordnung in der Satzung wie folgt festgelegt:

Beitragsordnung

Letzte Änderung durch die Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2022.

  1. Der C3PB e.V. erhebt monatliche Mitgliedsbeiträge in den folgenden Beitragsstufen:
    • Regelmitgliedschaft 32 Euro
    • Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Erwerbslose) 16 Euro
    • Fördermitgliedschaft 5 Euro
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist für wahlweise einen Monat, ein Quartal, ein Halbjahr oder jährlich im Voraus per Überweisung auf das Konto des C3PB e.V. zu entrichten.
  3. Die Aufnahmegebühr in den C3PB e.V. beträgt 10 Euro.
  4. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand für einzelne Mitglieder einen ermäßigten Beitrag beschließen.
  5. Jedem Mitglied steht es frei, in Absprache mit dem Vorstand einen höheren Beitrag als den seiner Beitragsstufe zu entrichten.

CCC-Mitgliedschaft

Zusätzlich empfehlen wir auch eine Mitgliedschaft im bundesübergreifenden CCC e.V. abzuschließen. Die Beiträge hierfür belaufen sich auf 6 bzw. 3 Euro pro Monat. Weitere Infos dazu gibt es auf https://www.ccc.de/de/membership.

Offizielles

Der C3PB ist ein eingetragener Verein und wird unter der Vereinsregisternummer VR2398 in Paderborn geführt.

Smarthome Meetup

27. 10. 2024

Du interessierst dich für Smarthome-Technologien und…

  • brauchst Hilfe bei der Einrichtung oder Fehlersuche?
  • möchtest mit neuen Ideen und Anwendungsfällen erweitern oder über dein Smarthome Setup sprechen?

Du hast noch kein Smarthome-System und…

  • möchtest in das Thema einsteigen, weißt aber nicht wie genau?
  • möchtest deine ersten Automtisierungen oder Visualisierung erstellen?

Dann komm doch vorbei zum Smarthome Meetup. Hier können sich Neueinsteiger informieren und Enthusiasten fachsimpeln. Welche Geräte eignen sich zum Einstieg? Welche Soft- und Firmware ist die Beste? Wie einsteigen in die Welt von HomeAssistant, ESPHome, ESP32, Zigbee, Matter, Thread, Z-Wave, MQTT und KNX?

Wir möchten dieses Meetup einmal im Monat, am 2. Donnerstagabend im Monat, anbieten. Es ist als eine Art Selbsthilfegruppe oder Stammtisch zu verstehen, ohne feste Struktur oder Agenda. Den Inhalt gestalten die Teilnehmer selbst.

Bei genug Interesse werden in Zukunft ggf. auch Termine / Workshops zu speziellen Themen angeboten, z.B. Einführung in HomeAssistant.

Der Treff findet im Subraum des C3PB e.V. statt, Anfahrt siehe Vereinsräume.

Das Meetup ist kostenlos, Spenden sind natürlich immer willkommen.

Wir freuen uns auf Dich!

Satzung und Beitragsordnung

19. 10. 2024

Satzung des C3PB e.V.

Name, Eintragung Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen C3PB. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V..
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Paderborn. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke §51 ff. AO und §10b EStG.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration der neuen Medien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte und des Verbraucherschutzes in Computernetzen.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    1. Pflege und Intensivierung des Erfahrungs- und Informationsaustausches zu Themen moderner Kommunikationsmöglichkeiten (öffentliche Treffen, Diskussionsforen, Kongresse, Symposien, Tagungen usw.)
    2. Vorbereitung, Durchführung oder Förderung von sonstigen Veranstaltungen zur Volks- und Berufsbildung für Mitarbeiter, Angehörige oder andere Betroffene (Vertragspartner, Kunden, Endverbraucher u.a.) von Telekommunikationseinrichtungen (Kurse, Seminare, Workshops usw.)
    3. Unterstützung und Förderung der Völkerverständigung (Jugend-Kulturbegegnungen), Heranführung an neue Medienkulturen, Kreativität, Stärkung der Besinnung auf kritischen Umgang mit neuen Technologien. Förderung der Jugendhilfe und Erziehung wird insbesondere durch wöchentliche Treffen, Workshops und der Besuch bzw. aktive Teilnahme an internationalen Veranstaltungen verwirklicht.
    4. Dialog und Kooperation mit technischen und kulturellen Einrichtungen vor allem der Früherziehung, Bildung, Weiterbildung und Praxis
    5. Hilfestellung bei technischen und organisatorischen Fragen
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel des Vereins dürfen nur satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben und Vergütungen dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Vereinsmitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden.
  2. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
  3. Fördermitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden. Sie haben alle Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber nicht stimmberechtigt.

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Gründer sind Mitglieder des Vereins. über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
  2. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich per Email oder Fax gegenüber dem Vorstand. über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.

Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschliessenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
  4. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.

Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  2. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
  3. Ein Mitglied kann nach 3 Monaten, wenn es seine Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hat, gemahnt werden. Zahlt ein Mitglied trotz Mahnung nicht und ist mit mindestens einem Beitrag im Rückstand, kann das Mitglied auf Vorschlag des Vorstandes ausgeschlossen werden. Rechte der Mitgliederversammlung bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft verfällt der bereits im Voraus gezahlte Beitrag; die Rückerstattung ist ausgeschlossen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.

Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand
    3. das Plenum

Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
    • die Genehmigung des Finanzberichtes,
    • die Entlastung des Vorstandes,
    • die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder,
    • die Bestellung von Rechnungsprüfern,
    • Satzungsänderungen,
    • die Genehmigung der Beitragsordnung,
    • größere Entscheidungen bzgl. Immobilien des Vereins,
    • die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen,
    • Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
    • die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
    • die Auflösung des Vereins.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 1/3 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Der Vorstand lädt schriftlich oder fernschriftlich per Email oder Fax unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Die schriftliche Einladung muss mindestens 14 Tage, fernschriftliche Einladungen mindestens 8 Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Jede Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig.
  4. Beschlüsse über Satzungsänderungen, über die Auflösung des Vereins und über größere Entscheidungen bzgl. Immobilien des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der diese Tagesordnungspunkte ausdrücklich in der Einladung angekündigt worden sind. Solche Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
  5. Jedes ordentliche Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht, hat eine Stimme. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
  6. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
  7. Der Vorsitzende leitet die Versammlung, bei Verhinderung seine Vertretung. Ist auch diese verhindert, bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter.
  8. Passives Verfolgen der Mitgliederversammlung ist für Mitglieder ortsunabhängig möglich, für die Umsetzung sind die an der Übertragung interessierten Mitglieder selbst verantwortlich. Durch diese Übertragung darf der Ablauf der Mitgliederversammlung nicht beeinträchtigt werden.
  9. Mitglieder können ihre Stimme an andere ordentliche Mitglieder in Schriftform delegieren. Kein Mitglied kann mehr als zwei Stimmen (inkl. der eigenen) auf sich vereinigen. Dies ist dem Vorstand durch das delegierende Mitglied bis drei Werktage vor Beginn der Versammlung mitzuteilen und im Protokoll der Versammlung festzuhalten.

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: aus einem Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Kassenwart und einem Schriftführer. Sie werden für 2 Jahre gewählt (Wiederwahl ist zulässig).
  2. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über Euro 100,-, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten, Entscheidungen über Immobilien des Vereins. In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
  4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
  5. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
  6. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
  7. Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Rechnungsprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
  8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
  9. Der Vorstand kann einen „Wissenschaftlichen Beirat“ einrichten, der für den Verein beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
  10. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds müssen innerhalb von 2 Monaten Neuwahlen einberufen werden. Zwischenzeitlich wird vom verbleibenden Vorstand ein Stellvertreter bestellt.

Beschlussfassung des Vorstands

  1. Zu den Vorstandssitzungen lädt der Vorsitzende ein. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies schriftlich verlangt. Der Vorstand ist mit einer Frist von mindestens 7 Tagen schriftlich einzuberufen. Bei unaufschiebbaren Ereignissen ist der Vorstand notfalls fernmündlich, telegrafisch oder fernschriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Tagen einzuberufen. Mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder kann jederzeit je Veranlassung auf die Einhaltung von Ladungsfristen verzichtet werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten sie als aufgehoben. Im übrigen soll ein allgemeines Sitzungsprotokoll angefertigt und vom Sitzungsleiter unterzeichnet werden. Wenigstens sollen Ort und Datum der Sitzung, Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

Plenum

  1. Das Plenum ist ein Organ des C3PB e.V. für kurz- und mittelfristige Entscheidungen zum Vereinsleben. Entscheidungen nach §9.1 können im Plenum nicht getroffen werden.
  2. Das Plenum wird vom Vorstand auf Vorschlag eines Mitglieds einberufen. Der Vorstand hat hierbei die Möglichkeit, Vorschläge abzulehnen.
  3. Die Einladung zum Plenum erfolgt per (elektronischer) Nachricht an alle Mitglieder mindestens 6 Tage (144 Std.) vor dem Plenum. Die Einladung enthält die zu besprechenden Themen und die Fragestellungen zu ggf. zu tätigenden Abstimmungen.
  4. Abstimmungen über Fragestellungen, die nicht in der Einladung aufgeführt wurden, sind gegenstandslos.
  5. Das Plenum findet an einem Zeitpunkt und Ort statt, an dem eine hohe Zahl an anwesenden Vereinsmitgliedern zu erwarten ist.
  6. Bei Abstimmungen hat jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied eine Stimme. Abwesenden, stimmberechtigte Mitglieder können ihre Stimme an ein anwesendes Mitglied delegieren, sofern sie diese dem Vorstand vor dem Plenum mitteilen und zwar in Textform mit Unterschrift oder elektronischer Signatur. An jedes anwesende Mitglied können maximal zwei Stimmen delegiert werden.
  7. Bei Abstimmungen müssen mindestens 20% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein.
  8. Jedes Plenum ist durch ein geeignetes Protokoll zu dokumentieren. Dieses Protokoll enthält zumindest die folgenden Elemente: Datum, Zeit, Anwesende, Protokollführer, Themen, Kernpunkte der Diskussion sowie Abstimmungsergebnisse.
  9. Entscheidungen werden frühestens mit Veröffentlichung des Protokolls und frühestens zum nächsten Tag wirksam. Die Veröffentlichung muss dauerhaft einsehbar sein und allen Mitgliedern mitgeteilt werden.
  10. Der Vorstand des C3PB hat ein 6-tägiges Veto-Recht ab Veröffentlichung des Protokolls auf jede durch das Plenum getroffene Entscheidung. Das Veto muss öffentlich begründet werden. Ein ausgesprochenes Veto kann nur durch gegenteiligen Vorstandsbeschluss oder die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

Rechnungsprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für die Dauer von zwei Geschäftsjahren einen Rechnungsprüfer, der nicht Mitglied des Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  2. Der Rechnungsprüfer prüft die Kassen- und Rechnungsführung des Vorstandes nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und berichtet darüber auf der ordentlichen Mitgliederversammlung.
  3. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
  4. Der Rechnungsprüfer kann nach eigenem Ermessen unter betriebswirtschaftlicher Beachtung der Finanzkraft des Vereines zur Rechnungsprüfung vereidigte Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungsprüfung zu testieren haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nur dann, wenn die Mitgliederversammlung dies ausdrücklich für den Einzelfall beschließt.

Formerfordernisse

  1. Als der Schriftform genügend im Sinne der Satzung werden auch solche Mitteilungen, Anträge und Erklärungen angesehen, die in elektronischer (fernschriftlicher) Form per Email oder Fax abgegeben wurden und durch den Vorstand authentifiziert sind. (Die erforderlichen Schlüssel sind beim Vorstand zu hinterlegen.)

Vereinsmittel

  1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein in erster Linie durch Mitgliederentgelte, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Beiträge, Eintrittsgelder und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Nutzungsentgelte, Schutzgebühren u.a. regelt der Vorstand.

Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften

  1. Über jede Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse wird ein schriftliches Protokoll im Sinne von Paragraph 11 aufgenommen.
  2. Eine Abschrift dieser Niederschrift wird den Mitgliedern zugesandt. Dies kann auch in elektronischer Form erfolgen

Mitgliederbefragung

  1. Der Vorstand kann in wichtigen Fragen eine elektronische oder nichtelektronische Mitgliederbefragung durchführen. Eine solche Befragung ist auch auf Antrag eines Drittels der Mitglieder durchzuführen.

Satzungsänderung

  1. (entfällt)
  2. Eine Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich.

Auflösung

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Immobilien des Vereins

  1. Größere Entscheidungen im Sinne von § 9 umfassen:
    • Verkauf
    • Vermietung von über 48 Stunden
    • Beleihung
    • größere Umbauten und strukturelle Veränderungen
    • andere Entscheidungen mit finanziellem Umfang von mehr als 1000 €
  2. Zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren darf der Vorstand Ausgaben von mehr als 1000 € tätigen. Über solche Ausgaben sind die Vereinsmitglieder zeitnah zu informieren, schriftlich oder fernschriftlich.
  3. Der Verein strebt an für die Instandhaltung der Immobilien Rücklagen in Höhe von 1% der Immobilienwerte pro Jahr zu bilden.

Beitragsordnung

Letzte Änderung durch die Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2022.

  1. Der C3PB e.V. erhebt monatliche Mitgliedsbeiträge in den folgenden Beitragsstufen:
    • Regelmitgliedschaft 32 Euro
    • Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Erwerbslose) 16 Euro
    • Fördermitgliedschaft 5 Euro
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist für wahlweise einen Monat, ein Quartal, ein Halbjahr oder jährlich im Voraus per Überweisung auf das Konto des C3PB e.V. zu entrichten.
  3. Die Aufnahmegebühr in den C3PB e.V. beträgt 10 Euro.
  4. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand für einzelne Mitglieder einen ermäßigten Beitrag beschließen.
  5. Jedem Mitglied steht es frei, in Absprache mit dem Vorstand einen höheren Beitrag als den seiner Beitragsstufe zu entrichten.

Spenden

17. 10. 2024

Der C3PB e.V. finanziert sich derzeit vollkommen aus sich selbst. Das bedeutet aus dem Portemonnaie seiner Mitglieder und/oder derer die den Treff für sinnvoll halten.

Für die Realisierung verschiedener Projekte fehlt es jedoch immer wieder an Geld - entsprechend freuen wir uns über jede {Finanz|Hardware|Sonstige}-Spende.

Kauf der Vereinsräume

Zur Zeit sammeln wir ganz konkret Spenden zu Finanzierung des Kaufs unserer Vereinsräume. Spenden zur Unterstützung des Kaufs unserer Vereinsräume bitte mit dem Verwendungszweck Spende zum Kauf des Subraums auf unser Konto überweisen:
Kontoinhaber:   C3PB e.V.
IBAN:           DE29 4726 0121 8744 1262 00
BIC:            DGPBDE3MXXX (VerbundVolksbank OWL)
    
GiroCode für Überweisung auf DE29472601218744126200 mit Verwendungszwecke Spende
GiroCode

FAQ zum Kauf unserer Vereinsräume

Rund um den Kauf unserer Vereinsräume kamen im Kontext von Spenden bereits einige Fragen zusammen die wir hier gerne erläutern möchten:

Was passiert mit meiner Spende, wenn der Kauf nicht zustande kommt?

Sollte der Kauf - aus welchen Gründen auch immer - nicht zustande kommen, kann für alle Spenden mit der Zweckbindung “Spende zum Kauf des Subraums” der Zweck nicht mehr erfüllt werden. In diesem Fall werden wir diese Spenden zurück überweisen, außer der Spender möchte den Zwecke umwidmen oder die Zweckbindung aufheben.

Wie viele Spenden braucht ihr insgesamt?

Insgesamt benötigen wir 100.000€ für den Kauf unserer Räume, unsere Erwartungshaltung ist jedoch nicht diesen Betrag zu 100% mit Spenden zu decken - auch wenn uns das natürlich sehr freuen würde. Unser Ziel ist einen möglichst großen Teil des Betrags mit Spenden zu decken, so dass wir durch den Kredit für den verbleibenden Anteil eine möglichst geringe monatliche finanzielle Belastung haben und wir die Zinskosten möglichst gering halten können.

Unser Finanzierungsplan besteht aus Spenden, zinsgünstige Privatdarlehen von Mitgliedern und einem Bankkredit, letzteren versuchen wir möglichst klein zu halten.

Wann/Wie bekomme ich eine Spendenquittung?

Spender die eine Spendenquittung wünschen, melden sich bitte unter der unten aufgeführten E-Mail-Adresse mit dem Wunsch nach einer Spendenquittung. Für die Spendenquittung benötigen wir auch eure Meldeaddresse, schickt diese am Besten direkt mit. Üblicherweise versenden wir die Spendenquittungen per E-Mail, wenn ein Versand auf totem Baum gewünscht ist, erwähnt dies bitte auch kurz in der Mail.

Im Fall von Spenden mit Zweckbindung “Spende zum Kauf des Subraums” werden wir die Spendenquittung erst ausstellen, wenn feststeht dass der Kauf wie geplant stattfindet. Sonst würden wir evtl. Spendenquittungen ausstellen, obwohl die Spende zurücküberwiesen wurde, was möglicherweise zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen kann. Der Kauf wird in jedem Fall, sofern er durchgeführt wird, noch im Kalenderjahr 2024 stattfinden. Die Spendenquittung gilt dann auch für das Jahr 2024 (bzw. den Zeitpunkt, an dem die Spende ein ging.)

Für Spenden ohne Zweckbindung stellen wir die Spendenquittung zeitnah nach dem Wunsch nach einer Spendenquittung aus (üblicherweise innerhalb von 1 bis 2 Wochen).

Was passiert mit meiner Spende, wenn ihr mehr als die benötigte Summe gespendet bekommt?

Sollten wir mehr als den benötigen Betrag zweckgebunden gespendet bekommen (100.000€) werden wir die übschüssigen Spenden, sofern sie den Zwecke Spende zum Kauf des Subraums tragen, in Rücksprache mit den letzten Spendern, dessen Spende nach Erreichen der Zielsumme eingehen, zurücküberweisen oder den Zweck ändern. Es wäre wirklich großartig, wenn wir diesen Punkt erreichen, aber zur Zeit sind wir von diesem Punkt (leider) noch weit genug weg, dass wir das bisher noch nicht bedacht hatten ;).

Wie viel Geld fehlt euch noch?

Je nachdem wie man es sieht. Rechnerisch fehlen uns noch 1.299€, damit wir komplett ohne teures Bankdarlehen (3,95% p.a.) auskommen können. Allerdings hilft uns insbesondere jeder Euro der keine Zinskosten verursacht und natürlich senken Spenden gegenüber zinsfreien Darlehen unsere monatliche Belastung.

Das nächste Ziel nach den 1.299€ für einen Bankkredit wäre es, die 10.000€ Privatdarlehen zu 3,5% p.a. zu ersetzten, danach gibt es dann noch 31.457€ Privatdarlehen die potentiell auch durch Spenden ersetzt werden können. Je weniger Geld wir in die Finanzierung von Darlehen (zinsfrei oder nicht) stecken müssen, desto mehr Geld bleibt uns für Projekte, Aktionen und Workshops zur Verfügung.

Die nachfolgende Grafik zeigt die aktuelle Zusammensetzung unserer Finanzierung. Wir benötigen insgesamt 110.000€ (100.000€ Kaufpreis + 10.000€ Kaufnebenkosten, die wir aus unserem Vereinsvermögen decken können). “Nerd”-Einträge sind von unseren Mitgliedern, “Alien”-Einträge von Vereinsexternen Privatpersonen, “Firma”-Einträge von Firmen.

Für allgemeine Spenden bitte den Verwendungszweck “Spende” verwenden. Bei Fragen rund um das Thema Spenden sind wir unter ed.bp3c@nedneps zu erreichen.

Der C3PB e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und kann Spendenquittungen ausstellen, die steuerlich abgesetzt werden können.

Für nicht anonyme Spenden an den C3PB e.V. gelten unsere Datenschutzhinweise.

Plattformen auf denen wir unterstützt werden können

betterplace

Wir sind auch auf betterplace vertreten und sammeln dort Geld für aktuelle Projekte unseres Vereins.

Spreadshirt Shop

Der C3PB hat einen Shop auf Spreadshirt. Jeder gekaufte Artikel beinhaltet eine kleine Spende für den C3PB e.V.

Mitglied werden

Wenn du uns dauerhaft und regelmäßig unterstützen möchtest kannst du auch eine Mitgliedschaften oder Fördermitgliedschafen beim C3PB e.V. abschließen.

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