Frank Nord Dinge von Frank Nord

3D-DruckTreff

22. 06. 2024

Du besitzt einen 3D-Drucker und…

  • brauchst Hilfe bei der Kalibrierung oder Reparatur?
  • möchtest Modifikationen vornehmen oder über bereits vorhandene sprechen?
  • bist mehr am Basteln als am Drucken?

Du besitzt keinen 3D-Drucker und…

  • möchtest in das Thema einsteigen, weißt aber nicht wo?
  • möchtest eine Kleinigkeit drucken?

Dann komm doch vorbei zum 3D-DruckTreff. Hier können sich Neueinsteiger informieren und Enthusiasten fachsimpeln. Welches Gerät eignet sich zum Einstieg? Welche Soft- und Firmware ist die Beste? Wie einsteigen in 3D-Modellierung / CAD?

Gemeinsam mit dem Freiwerk e.V. wollen wir diesen Treff einmal im Monat, am 3. Samstag im Monat, anbieten. Er ist als eine Art Selbsthilfegruppe oder Stammtisch zu verstehen, ohne feste Struktur oder Agenda. Den Inhalt gestalten die Teilnehmer selbst.

Bei genug Interesse werden in Zukunft ggf auch Termine / Workshops zu speziellen Themen angeboten, z.B. Einführung in CAD.

Der Treff findet im Subraum des C3PB e.V. statt, Anfahrt siehe Vereinsräume.

Um das Interesse abzuschätzen bitten wir um eine kurze Anmeldung zu dem Termin auf der Seite des Freiwerk e.V. (Link). Wenn du magst schreib im Kommentarfeld gerne ein paar Worte zu deiner Vorerfahrung. Besitzt du bereits einen Drucker und möchtest darüber sprechen oder benötigst Hilfe, kannst du den Drucker gerne mitbringen.

Der Treff ist kostenlos, Spenden sind natürlich immer willkommen.

Wir freuen uns auf Dich! Die Teams vom C3PB und Freiwerk

3D-Drucker

Satzung und Beitragsordnung

29. 12. 2022

Satzung des C3PB e.V.

Erstfassung vom 27. Juli 2005;

Letzte Änderung durch die Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2022

§1   Name, Eintragung Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen C3PB. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V..
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Paderborn. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2   Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke §51 ff. AO und §10b EStG.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration der neuen Medien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken, Risiken und Gefahren dieser Medien sowie die Wahrung der Menschenrechte und des Verbraucherschutzes in Computernetzen.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    1. Pflege und Intensivierung des Erfahrungs- und Informationsaustausches zu Themen moderner Kommunikationsmöglichkeiten (öffentliche Treffen, Diskussionsforen, Kongresse, Symposien, Tagungen usw.)
    2. Vorbereitung, Durchführung oder Förderung von sonstigen Veranstaltungen zur Volks- und Berufsbildung für Mitarbeiter, Angehörige oder andere Betroffene (Vertragspartner, Kunden, Endverbraucher u.a.) von Telekommunikationseinrichtungen (Kurse, Seminare, Workshops usw.)
    3. Unterstützung und Förderung der Völkerverständigung (Jugend-Kulturbegegnungen), Heranführung an neue Medienkulturen, Kreativität, Stärkung der Besinnung auf kritischen Umgang mit neuen Technologien. Förderung der Jugendhilfe und Erziehung wird insbesondere durch wöchentliche Treffen, Workshops und der Besuch bzw. aktive Teilnahme an internationalen Veranstaltungen verwirklicht.
    4. Dialog und Kooperation mit technischen und kulturellen Einrichtungen vor allem der Früherziehung, Bildung, Weiterbildung und Praxis
    5. Hilfestellung bei technischen und organisatorischen Fragen
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Die Mittel des Vereins dürfen nur satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben und Vergütungen dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

§3   Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Vereinsmitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden.
  2. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
  3. Fördermitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden. Sie haben alle Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber nicht stimmberechtigt.

§4   Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Gründer sind Mitglieder des Vereins. über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
  2. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich per Email oder Fax gegenüber dem Vorstand. über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung.

§5   Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschliessenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
  4. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.

§6   Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  2. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
  3. Ein Mitglied kann nach 3 Monaten, wenn es seine Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hat, gemahnt werden. Zahlt ein Mitglied trotz Mahnung nicht und ist mit mindestens einem Beitrag im Rückstand, kann das Mitglied auf Vorschlag des Vorstandes ausgeschlossen werden. Rechte der Mitgliederversammlung bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft verfällt der bereits im Voraus gezahlte Beitrag; die Rückerstattung ist ausgeschlossen.

§7   Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
  3. Passives Verfolgen der Mitgliederversammlung ist für Mitglieder ortsunabhängig möglich, für die Umsetzung sind die an der Übertragung interessierten Mitglieder selbst verantwortlich. Durch diese Übertragung darf der Ablauf der Mitgliederversammlung nicht beeinträchtigt werden.

§8   Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand
    3. das Plenum

§9   Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
    • die Genehmigung des Finanzberichtes,
    • die Entlastung des Vorstandes,
    • die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder,
    • die Bestellung von Finanzprüfern,
    • Satzungsänderungen,
    • die Genehmigung der Beitragsordnung,
    • die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen,
    • Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
    • die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
    • die Auflösung des Vereins.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 1/3 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Der Vorstand lädt schriftlich oder fernschriftlich per Email oder Fax unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Die schriftliche Einladung muss mindestens 14 Tage, fernschriftliche Einladungen mindestens 8 Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Jede Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung beschlussfähig.
  4. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der diese Tagesordnungspunkte ausdrücklich in der Einladung angekündigt worden sind. Solche Beschlüsse bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit.
  5. Jedes ordentliche Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht, hat eine Stimme. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
  6. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist; das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
  7. Der Vorsitzende leitet die Versammlung, bei Verhinderung seine Vertretung. Ist auch diese verhindert, bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter.
  8. Mitglieder können ihre Stimme an andere ordentliche Mitglieder in Schriftform delegieren. Kein Mitglied kann mehr als zwei Stimmen (inkl. der eigenen) auf sich vereinigen. Dies ist dem Vorstand durch das delegierende Mitglied bis drei Werktage vor Beginn der Versammlung mitzuteilen und im Protokoll der Versammlung festzuhalten.

§10   Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: aus einem Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Kassenwart und einem Schriftführer. Sie werden für 2 Jahre gewählt (Wiederwahl ist zulässig).
  2. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über Euro 100,-, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten. In diesen Fällen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden.
  4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
  5. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
  6. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
  7. Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
  8. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
  9. Der Vorstand kann einen „Wissenschaftlichen Beirat“ einrichten, der für den Verein beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
  10. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds müssen innerhalb von 2 Monaten Neuwahlen einberufen werden. Zwischenzeitlich wird vom verbleibenden Vorstand ein Stellvertreter bestellt.

§11   Beschlussfassung des Vorstands

  1. Zu den Vorstandssitzungen lädt der Vorsitzende ein. Die Einberufung hat zu erfolgen, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies schriftlich verlangt. Der Vorstand ist mit einer Frist von mindestens 7 Tagen schriftlich einzuberufen. Bei unaufschiebbaren Ereignissen ist der Vorstand notfalls fernmündlich, telegrafisch oder fernschriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Tagen einzuberufen. Mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder kann jederzeit je Veranlassung auf die Einhaltung von Ladungsfristen verzichtet werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten sie als aufgehoben. Im übrigen soll ein allgemeines Sitzungsprotokoll angefertigt und vom Sitzungsleiter unterzeichnet werden. Wenigstens sollen Ort und Datum der Sitzung, Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

§12   Plenum

  1. Das Plenum ist ein Organ des C3PB e.V. für kurz- und mittelfristige Entscheidungen zum Vereinsleben. Entscheidungen nach §9.1 können im Plenum nicht getroffen werden.
  2. Das Plenum wird vom Vorstand auf Vorschlag eines Mitglieds einberufen. Der Vorstand hat hierbei die Möglichkeit, Vorschläge abzulehnen.
  3. Die Einladung zum Plenum erfolgt per (elektronischer) Nachricht an alle Mitglieder mindestens 6 Tage (144 Std.) vor dem Plenum. Die Einladung enthält die zu besprechenden Themen und die Fragestellungen zu ggf. zu tätigenden Abstimmungen.
  4. Abstimmungen über Fragestellungen, die nicht in der Einladung aufgeführt wurden, sind gegenstandslos.
  5. Das Plenum findet an einem Zeitpunkt und Ort statt, an dem eine hohe Zahl an anwesenden Vereinsmitgliedern zu erwarten ist.
  6. Bei Abstimmungen hat jedes anwesende Vereinsmitglied eine Stimme. Delegation von Stimmen ist nicht möglich, eine Abstimmung in Abwesenheit ist durch schriftliche Dokumentation an den Vorstand vor dem Beginn des Plenums möglich.
  7. Bei Abstimmungen müssen mindestens 20% der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein.
  8. Jedes Plenum ist durch ein geeignetes Protokoll zu dokumentieren. Dieses Protokoll enthält zumindest die folgenden Elemente: Datum, Zeit, Anwesende, Protokollführer, Themen, Kernpunkte der Diskussion sowie Abstimmungsergebnisse.
  9. Entscheidungen werden frühestens mit Veröffentlichung des Protokolls und frühestens zum nächsten Tag wirksam. Die Veröffentlichung muss dauerhaft einsehbar sein und allen Mitgliedern mitgeteilt werden.
  10. Der Vorstand des C3PB hat ein 6-tägiges Veto-Recht ab Veröffentlichung des Protokolls auf jede durch das Plenum getroffene Entscheidung. Das Veto muss öffentlich begründet werden. Ein ausgesprochenes Veto kann nur durch gegenteiligen Vorstandsbeschluss oder die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

§13   Rechnungsprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für die Dauer von zwei Geschäftsjahren einen Rechnungsprüfer, der nicht Mitglied des Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  2. Der Rechnungsprüfer prüft die Kassen- und Rechnungsführung des Vorstandes nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und berichtet darüber auf der ordentlichen Mitgliederversammlung.
  3. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
  4. Der Rechnungsprüfer kann nach eigenem Ermessen unter betriebswirtschaftlicher Beachtung der Finanzkraft des Vereines zur Rechnungsprüfung vereidigte Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungsprüfung zu testieren haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nur dann, wenn die Mitgliederversammlung dies ausdrücklich für den Einzelfall beschließt.

§14   Formerfordernisse

  1. Als der Schriftform genügend im Sinne der Satzung werden auch solche Mitteilungen, Anträge und Erklärungen angesehen, die in elektronischer (fernschriftlicher) Form per Email oder Fax abgegeben wurden und durch den Vorstand authentifiziert sind. (Die erforderlichen Schlüssel sind beim Vorstand zu hinterlegen.)

§15   Vereinsmittel

  1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein in erster Linie durch Mitgliederentgelte, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Beiträge, Eintrittsgelder und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Nutzungsentgelte, Schutzgebühren u.a. regelt der Vorstand.

§16   Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften

  1. Über jede Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse wird ein schriftliches Protokoll im Sinne von Paragraph 11 aufgenommen.
  2. Eine Abschrift dieser Niederschrift wird den Mitgliedern zugesandt. Dies kann auch in elektronischer Form erfolgen

§17   Mitgliederbefragung

  1. Der Vorstand kann in wichtigen Fragen eine elektronische oder nichtelektronische Mitgliederbefragung durchführen. Eine solche Befragung ist auch auf Antrag eines Drittels der Mitglieder durchzuführen.

§18   Satzungsänderung

  1. Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung geändert werden. Es bedarf dazu einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Vor der Abstimmung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen.
  2. Eine Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich.

§19   Auflösung

  1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

Beitragsordnung

Letzte Änderung durch die Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2022.

  1. Der C3PB e.V. erhebt monatliche Mitgliedsbeiträge in den folgenden Beitragsstufen:
    • Regelmitgliedschaft 32 Euro
    • Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Erwerbslose) 16 Euro
    • Fördermitgliedschaft 5 Euro
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist für wahlweise einen Monat, ein Quartal, ein Halbjahr oder jährlich im Voraus per Überweisung auf das Konto des C3PB e.V. zu entrichten.
  3. Die Aufnahmegebühr in den C3PB e.V. beträgt 10 Euro.
  4. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand für einzelne Mitglieder einen ermäßigten Beitrag beschließen.
  5. Jedem Mitglied steht es frei, in Absprache mit dem Vorstand einen höheren Beitrag als den seiner Beitragsstufe zu entrichten.

Hackerfrystyck

02. 09. 2022

Gemütliches Frühstück mit gutem Essen, Technik und Lötkolben - jeden ersten Sonntag im Monat. Ne Anmeldung wär schön, dann planen wir Dich bei den Brötchen mit ein. Du kannst natürlich auch ohne Anmeldung vorbeischauen!

(Diese Seite ist auch für unangemeldete Benutzer bearbeitbar.) Hackerfrystyck-Anmeldung

Reparaturtreff

02. 04. 2022

An jedem letzten Samstag im Monat findet unser Reparaturtreff statt. Gemeinsam mit den Mitgliedern des FreiWerk Paderborn e.V. zeigen wir dir in unseren Räumlichkeiten, wie du deine kaputten Sachen selbst reparierst - egal ob abgebrochene Schalter und Knöpfe, fehlende Teile, Elektronikfehler oder lockeres Stuhlbein.

Bild eines gebrochenen Zinkdruckgussteils an einem Proxxonbohrständer, dass durch einen 3D-Druck ersetzt wurde.

Melde dich bitte für den jeweiligen Termin auf den Seiten von FreiWerk an, damit wir Arbeitsplätze und Werkzeug koordinieren können.

Logo Freiwerk e.V.

Lightning Talks

27. 01. 2021

Lightning Talks

So ein Lightning Talk ist eigentlich nur ein Kurzvortrag. Es werden jeweils ungefähr 5 Minuten angepeilt, mit kurzer Fragerunde danach.

Was für Themen gibt’s da so? Vorstellungen von selbstgebauten Stuff, nützliche Tutorials, Rants, Einführungen in dein Spezialgebiet, ausgefallene Kunstprojekte, und vieles mehr. Auch Sachen die unfertig sind oder nicht geklappt haben sind willkommen. Die Themenwahl ist dir da eigentlich frei überlassen.

Die Talks finden derzeit Mittwochs nach 19:00 beim (virtuellen) OpenChaos auf unserem Mumble Server statt. Wenn ihr selber Themen habt, dann sprecht doch einfach fenriswolf oder jktr an damit euer Talk eingeplant werden kann. Gerne auch per Mail.

Anstehende Themen

Bisherige Themen

2021-01-27

  • Was Genossen genießen (ak)

2021-01-20

  • rC3 Projektretrospektive (fritte)

2020-12-16

  • Pinecil Hands-On: The RISC-V DevBoard with a hot tip (fxk8y) (recording)

2020-11-11

  • Die EDI-Telegram bridge des subraums (fxk8y) (recording)

2020-10-21

  • Review: UD18 USB-C Tester (fxk8y) (recording)

2020-09-02

  • Impressions of Bornhack (fenrir)
  • How-To: mTLS Authentication (jktr)

2020-08-05

  • Review: Preiswerter “USB-C” Lötkolben (ahorn)

2020-07-22

  • U+221E (ak)

2020-07-08

  • X.509 Timestamping mit OpenSSL (jktr)

2020-06-24

  • Magnatune (snowball)

2020-06-10

  • Pinebook Pro Hands-On (fxk8y) (recording)
  • Hybrid Nvidia Graphics on Wayland (jktr)

2020-05-27

2020-05-20

  • WPA Enterprise … für zu Hause (snowball)
  • Pull to Push — feeds per rss2email (jktr)
  • MIT “Erlaubnis” — 2020 Working Copy DE Translation of the MIT LICENSE (ak)

2020-05-13

  • Der Secret Service von KeePaasXC (ahorn) (blog, slides)
  • CNCfräse MF70 (fxk8y) (recording)
  • Moderne NoJS Website - Geht sowas? (beini) (slides)

2020-05-06

  • Intro to OpenID Connect (jktr)

2020-04-22

  • customized.talk — explains itself (ak) (resources)
  • Was macht der CTC im Home-Office? (ahorn)

2020-04-15

  • 3D Drucke optimieren (ahorn)
  • sandstorm.io (snowball)

2020-04-08

  • Worauf haften welche 3D-Druck-Filamente eigentlich am besten? (ahorn)
  • Wie kommt die Zeitzone in den Rechner? (jktr)
  • Open VCV Rack (Chajax)

2020-04-01

  • Das Kerberos Auth Protokoll (jktr)

2020-03-25

2020-03-18

  • Offline Spracherkennung mit Pi und Windows IoT (ahorn)
  • Homeassistant - jetzt in Ihrem Subraum (simplehowl)
  • Proprietär CAN Protokoll [rant] (fenriswolf)

2020-03-11

  • Präsentationen streamen mit OBS und nginX (ak)
  • Der Destainer - Audio-Effekte selbst bauen (janonard)

2020-03-04

  • Minecraftnetzwerke mit BungeeCord (fxk8y)
  • WireGuard VPN mit NixOS und NetworkManager (jktr) (Server, Client)

2020-02-19

  • LV2 - Der Audio-Plugin Standard (Janonard)
  • Badges (PCB) - Designs und was man verkehrt machen kann. (fenriswolf)
  • Synthesizer (ahorn) (Folien)

2020-02-12

  • Dodekaeder Projektvorstellung (fenriswolf)
  • D-BUS (jktr)
  • Nix mit Platienen (Beini)
  • DSGVO Anfrage bei der Uni Paderborn (Joni)

2020-02-05

  • Scraping the Tier E-Scooter API (jktr)
  • Badumtzz (Beini)
  • Fusion Core: Der Cocktailbot (Joni)
  • Kühlschränke (fxk8y)

3D-Druck von Schutzvisieren / MakerVsVirus-Hub

09. 04. 2020

Der C3PB e.V. und viele weitere ehrenamtliche Helfer haben begonnen, mit Hilfe von 3D-Druckern tragbare Visiere zu produzieren. Diese werden Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Institutionen kostenlos bereitgestellt. Ziel ist es, den derzeitigen Mangel an Schutzkleidung etwas zu lindern: die Visiere sind selbstverständlich nicht als Ersatz für Atemmasken geeignet, helfen jedoch die Belastung dieser zu reduzieren und/oder alternativ die hochwertigen Originale für die sensiblen Fälle aufzusparen:

Nerd mit 3D-gedrucktem Behelfsvisier

Das verwendete Druckmodell wird derzeit vielerorts in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt produziert - alle Bestandteile sind einfach zu erhalten: zwei Bauteile aus dem 3D-Drucker, Folie und Gummiband aus dem Stoff-/Nähzubehörbedarf. Die Einzelteile können in zwei Minuten zusammengebaut und ggf. auch zwecks Einzel-Desinfektion wieder auseinandergebaut werden - ob und wie dies im Einzelfall realisierbar ist, sollte jedoch von medizinischem Fachpersonal entschieden werden!

Der C3PB fungiert nun auch als “Hub” genannte Verteil- und Koordinationsstation in der MakerVsVirus-Initiative: Krankenhäuser, Arztpraxen und co. im Kreis Paderborn können ihren Bedarf melden und werden im Umlauf mit produzierten Chargen versorgt. Gleichzeitig hat der C3PB einen Fahrservice eingerichtet, der produzierte 3D-Drucke bei den Helfern abholt und weiterverteilt (um eine Menschenansammlung in den Vereinsräumen zu vermeiden).

Die Produktion mit einem 3D-Drucker ist deutlich langsamer als industrielle Verfahren wie z.B. Spritzguss und daher sind die Maker vom C3PB auf Mithilfe angewiesen: gesucht werden helfende Hände, die einen 3D-Drucker besitzen und mit diesem ebenfalls die gedruckten Teile herstellen können. Sobald die industrielle Produktion anläuft wird überlegt andere, ggf. krankenhausspezifische Sonderanfertigungen, die in der Bewältigung der Pandemie hilfreich sein können, mit Hilfe des 3D-Drucks zu realisieren - hier sind die Maker jedoch auf Ideen/Vorschläge von Pflegepersonal, Ärzten, etc. angewiesen.

Um die Materialkosten von circa 2 Euro pro Visier sowie weitere Produktion zu decken freut sich der gemeinnützige C3PB e.V. auch über Spenden - auf Anfrage können Spendenquittungen ausgestellt werden.

Alle Interessenten sowie potenziellen Mithelfer melden sich bitte per E-Mail auf mail@c3pb.de !

COVID19 - Subraum ist bedingt geschlossen.

14. 03. 2020

Nachdem sich das COVID-19 Virus nun auch in Deutschland stärker ausgebreitet hat, tragen wir als Verein unseren Teil zu der Eindämmung bei.

Dies bedeutet, dass die Vereinsräumlichkeiten ab sofort für Gäste geschlossen sind und nur noch Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen. Die Schließung betrifft insbesondere auch unsere regelmäßigen Veranstaltung wie das Open Chaos Mittwochs Abends und das Hackerfrystyck am ersten Sonntag jeden Monats, welche erstmal bis Ostern - entsprechend der Schließung der Schulen - ausgesetzt werden. Wir haben darüber hinaus weitere Vorkehrungen getroffen, die wir unseren Mitgliedern über die interne Mailingliste bekannt gemacht haben.

Sollte es weitere Neuigkeiten bezüglich der Öffnung unserer Räumlichkeiten geben, werden wir diese hier veröffentlichen. Bei weiteren Fragen wendet euch gerne an mail@c3pb.de.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wünschen gute Gesundheit.

Allgemeine Informationen und Hinweise bezüglich COVID-19 findest du hier:

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